Bankkunden bekommen Geld zurück

Amtsgericht Viersen: Bearbeitungsgebühren für Kredite sind unrechtmäßig

Das Amtsgericht Viersen hat jetzt entschieden (Urteil vom 08.08.2013 - 32 C  369/12 -), dass Bearbeitungsgebühren bei Kreditverträgen unrechtmäßig sind. Es gab damit der Klage eines Verbrauchers statt, der den drei prozentigen Aufschlag auf sein Darlehen zurückgefordert hatte. Rechtsanwalt Arnd Tenfelde zeigte sich nach der Entscheidung zugunsten seines Mandanten zufrieden: „Damit ist klar, dass das hiesige Amtsgericht der Rechtsprechung zahlreicher Oberlandesgerichte folgt, wonach Kunden, denen von den Banken unzulässige Kreditbearbeitungsgebühren in Rechnung gestellt worden sind, ihr Geld zurückbekommen. Das ist ein wichtiges Signal für mehr Verbraucherschutz, auch in unserer Region.“

Die Kreditinstitute müssen nun mit einer Flut von Klagen rechnen. In ihren Kreditverträgen regeln sie nämlich nicht nur Zins und Tilgung, sondern bitten den Kreditnehmer auch noch an anderer Stelle zur Kasse: bei den sogenannten "Bearbeitungsgebühren" - meistens zwischen ein und drei Prozent des Auszahlungsbetrags. Nach Expertenschätzungen haben sie hunderttausenden ihrer Kunden zu Unrecht Kreditbearbeitungsgebühren in Rechnung gestellt. Wenn alle Betroffenen rechtzeitig vor Gericht ziehen, müssen Banken und Sparkassen Millionenbeträge zurückzahlen. Rechtsanwalt Tenfelde: „Die Banken versuchen es natürlich jetzt mit einer Hinhaltetaktik. Sie wollen verhindern, dass hunderte Kunden ihre Ansprüche geltend machen“. Das geht jedoch nur, solange die Forderung noch nicht verjährt ist. Die Verjährung hängt grundsätzlich ab vom Kalenderjahr, in dem der Vertrag unterschrieben wurde: Nach Jahresende hat man noch drei Jahre Zeit. Wer die Gebühr etwa im Januar 2010 gezahlt hat, der kann sie nur bis Ende 2013 zurückfordern. Ebenso derjenige, der erst im Dezember 2010 unterschrieb – sein Anspruch verjährt zum gleichen Termin. Trotzdem darf man sich nicht erst kurz vor Silvester zur Klage entschließen, empfiehlt Rechtsanwalt Tenfelde. Am besten geht man rechtzeitig zum Anwalt. Nach seiner Ansicht können Verbraucher in bestimmten Fällen auch bei Bearbeitungsentgelten, die vor dem Jahr 2010 entrichtet wurden, deren Unzulässigkeit geltend machen. Rechtsanwalt Tenfelde: „Zum Beispiel kommt eine Aufrechnung in Betracht, die auch verjährte Forderungen umfasst.“ Das Thema ist kompliziert – deshalb sollte man sich vor Gericht von einem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt vertreten lassen.

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