Immobilienfonds - Schadensersatz wegen Falschberatung

Bei insgesamt sieben offenen Immobilienfonds kommen Anleger dieses Jahr wieder an ihr Geld. Grund ist, dass die eingefrorenen Fonds wieder Fondsanteile zurücknehmen und die Anleger auszahlen müssen. Können sie das nicht, hat es zur Folge, dass der Fonds liquidiert werden muss. So hat das Fondsmanagement eines der größten Fonds, der SEB Immoinvest Fonds, im Mai entschieden, dass er aufgelöst und liquidiert wird. Aufgrund der Liquidation des Fonds ist damit zu rechnen, dass die Anleger erhebliche Verluste erleiden. Allerdings besteht die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Die Fondsanteile wurden von Banken, freien Finanzberatern, freien Anlageberatern sowie Anlagevermittlern nicht selten als sichere Kapitalanlage bezeichnet. Gleichzeitig wurden in vielen Fällen den Anlegern vermittelt, dass Sie jederzeit das investierte Kapital zurückerhalten können, indem Sie die Anteile zurückgeben. Dies war aufgrund der Schließung des Fonds in den letzten zwei Jahren jedoch nicht möglich. 

Wurde der Anleger über die Möglichkeit der Schließung oder über weitere Eigenschaften der Kapitalanlage fehlerhaft oder unzureichend beraten, so kann die Möglichkeit bestehen, Schadenersatz von der Bank, den freien Finanzberatern oder Anlagevermittlern zu fordern. Auch in dem Fall, dass nicht über aufklärungspflichtige Rückvergütungen oder Innenprovisionen aufgeklärt wurde, besteht die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. In jedem Fall sollte aber eine Einzelfallprüfung durch einen auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt erfolgen.

Wenn Sie Fragen bzgl. Ihrer Kapitalanlage haben oder über die verschiedenen Handlungsmöglichkeiten informiert werden wollen, senden Sie uns bitte eine e-Mail an tenfelde@gms-rechtsanwaelte.de oder rufen Sie uns an unter 02162-266469-0.

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