Zahlreiche Immobiliendarlehen können widerrufen werden

Darlehensverträge, insbesondere Immobilienkredite können in vielen Fällen wegen eines Fehlers in der Widerrufsbelehrung auch noch Jahre nach Abschluss widerrufen werden. Der BGH hat in mehreren Entscheidungen festgestellt, dass zahlreiche Widerufsbelehrungen fehlerhaft sind und daher die Frist zur Erklärung des Widerrufs noch nicht zu laufen begonnen hat. Ein Widerruf ist in vielen Fällen also heute noch möglich. Die Rückabwicklung der Darlehen zum Marktzins und insbesondere die Umschuldung ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung kann damit bei dem derzeitigen Zinsniveau zu einer erheblichen Entlastung für den Bankkunden führen. Wir haben bereits bei zahlreichen Banken große Erfolge für unsere Mandanten erstritten. Über die verschiedenen Handlungsmöglichkeiten informieren wir Sie gern.

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