Der Bundesgerichtshof hat am 28.10.2014 erstmals entschieden, dass die Verjährungsfrist für Rückforderungsansprüche von gezahlten Bearbeitungsgebühren für Kreditverträge erst mit dem Schluss des Jahres 2011 zu laufen begonnen hat.
Darlehensverträge, insbesondere Immobilienkredite können in vielen Fällen wegen eines Fehlers in der Widerrufsbelehrung auch noch Jahre nach Abschluss widerrufen werden.
Bei insgesamt sieben offenen Immobilienfonds kommen Anleger dieses Jahr wieder an ihr Geld. Grund ist, dass die eingefrorenen Fonds wieder Fondsanteile zurücknehmen und die Anleger auszahlen müssen. Können sie das nicht, hat es zur Folge